Immobilienrecht
Wir beraten Käufer, Verkäufer, Bauherren und Architekten insbesondere bei internationalem Bezug.
Grundsätzlich gibt es für den Erwerb einer in Belgien gelegenen Immobilie durch EU-Ausländer keine Beschränkungen. Dennoch sollte man nicht außer Acht lassen, dass sich die belgische Rechtsordnung insbesondere bezüglich des Eigentumsübergangs erheblich von der deutschen unterscheidet. So kennt die belgische Rechtsordnung nicht das deutsche Abstraktionsprinzip. Ebenso unterscheidet sich die Versicherungspflicht für Eigentümer einer Immobilie. Die vielfältigen Folgen daraus erfordern jedenfalls gründliche juristische Beratung.
Wir unterstützen und beraten Sie insbesondere in folgenden Fragen:
- Gestaltung von Kaufverträgen und Kaufvorverträgen
- Steuerliche Aspekte bei Immobiliengeschäften
- Vererbung und Schenkung einer Immobilie
- Hypotheken
- Grundbucheintragung
- Versicherungspflicht
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