Inkasso
Internationales und nationales Forderungsmanagement und Inkasso
Außenstände können insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein.
Eine Vorauskasse oder Kreditabsicherung lassen sich aber aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks nicht immer durchsetzen. So werden auch Sie bei finanzstark wirkenden Kunden auf offene Rechnung liefern.
Erfolgt auf Ihre Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist keine Reaktion des Kunden, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Schuldeintreibung in Belgien zur Verfügung.
Da sich in Belgien die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich von den deutschen unterscheiden - so gibt es zum Beispiel in Belgien kein Äquivalent zum deutschen Mahnverfahren-, ist es in jedem Falle vorteilhaft, auf ein in Belgien ansässiges Büro, wie Aps Anwälte, zurückzugreifen, das mit dem belgischen Rechtssystem bestens vertraut ist.
Unsere Vorgehensweise bei der Schuldeintreibung hängt dabei in erheblichem Maße von Ihren Vorstellungen, der jeweiligen Situation und dem Verhalten des säumigen Schuldners ab. Zunächst versuchen wir uns in einem kurzen Gespräch mit Ihnen und dem Schuldner einen Überblick über die Sachlage zu verschaffen, um dann vorerst außergerichtlich eine Einigung herbeizuführen.
In den meisten Fällen reicht unser anwaltliches Schreiben aus, um den unwilligen Schuldner davon zu überzeugen, dass ein weiteres Zögern nur sinnlose Kosten verursacht. So fallen in Belgien im Geschäftsverkehr nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Verzugszinsen in der Höhe von 11, 5 % an, die der Schuldner gegebenenfalls zusätzlich zu begleichen hat.
In anderen Fällen kann das Schließen einer Ratenzahlungsvereinbarung einem finanzschwachen Schuldner die Zahlung erleichtern. Diese Vereinbarung sollte von einem erfahrenen Anwalt aufgesetzt und die Zahlungsmodalitäten rechtssicher festgelegt werden. Insbesondere gegenüber Endverbrauchern hat sich diese Vorgehensweise bewährt.
Handelt es sich schließlich um einen zahlungsunfähigen Kunden, muss in jedem Fall gerichtlich ein Vollstreckungstitel erwirkt werden. Auch in diesem Fall können Sie sich auf unsere Expertise verlassen. Natürlich lassen wir auch in Deutschland erwirkte Vollstreckungsbescheide für sie in Belgien vollstrecken.
Sprechen Sie uns an!
+32 3 237 28 51