Wirtschaftsstrafrecht
Präventive juristische Beratung und Beistand im Strafverfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle Vorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen.
Sie sind die Antwort auf die stets wachsende Wirtschaftskriminalität. Insbesondere im internationalen Wirtschaftsverkehr hat der Unternehmer heutzutage mit einem kaum zu durchdringenden Geflecht an verschiedenen nationalen und supranationalen Regulierungen und Normen zu tun. Dies gilt insbesondere im Bereich des Umweltschutzes und Steuerrechtes.
Kollidieren dazu noch verschiedene nationale Rechtsordnungen oder widersprechen sich internationales und nationales Recht, wird es für ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oft schwierig, juristisch einwandfrei zu agieren, was unter Umständen dazu führen kann, dass man ungewollt in eine strafrechtliche Untersuchung verwickelt wird.
Hier setzen wir mit unserer präventiven Beratung an und greifen dabei auf unsere Kenntnisse im internationalen Wirtschafts- und Strafrecht zurück.
Kernbereiche unserer Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht sind:
- Insolvenzdelikte, wie z.B. Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug
- Korruption
- Diebstahl geistigen Eigentums
- Hehlerei
- Steuerhinterziehung oder andere steuerrechtliche Delikte
- Sozialversicherungsbetrug
- Unlauterer Wettbewerb
- Umweltkriminalität
Unterstützung bieten wir selbstverständlich auch in einem strafrechtlichen Untersuchungsverfahren, wobei wir vorab darauf verweisen möchten, dass es ratsam ist, mit einem kompetenten Rechtsanwalt zu sprechen, bevor Sie Angaben gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, Ihre Aussage zu verweigern und einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Sprechen Sie uns an!
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